Dafür haben das Deutsche Kinderhilfswerk und das Bündnis Recht auf Spiel zehn überzeugende Argumente zusammengetragen:
1.) Kinder haben ein Recht auf Spielen!
Art. 31 der UN-Kinderrechtskonvention bestimmt den Wert von Spiel und Freizeit – für alle Kinder, überall!

